Eine rechtswidrige, also unzulässige Rezension können Sie löschen lassen. Das ist das Gleiche, als würde man die Bewertung ausschalten oder abschalten.

Rechtswidrig ist eine Bewertung, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe gegeben sind:

  • Strafrechtlich relevante Inhalte sind in der Rezension vorhanden. Beispiel: Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede oder Verleumdung.
  • Unwahrheiten werden über Sie verbreitet. Alles, was faktisch nicht stimmt, ist unzulässig und kann gelöscht werden.
  • Personenbezogene Daten über Sie oder Ihre Mitarbeiter werden veröffentlicht. Dies ist wahrscheinlich ein Datenschutzverstoß und kann daher dazu führen, dass Google die Bewertung ausschalten muss.
  • Die bewertende Person ist nicht Ihr Kunde. Dann muss Google die Bewertung abschalten, denn nur Kunden oder solche Personen, die eine echte Erfahrung mit Ihnen gemacht haben, können sie bewerten.

Wenn es sich tatsächlich um gefälschte bzw rechtswidrige Rezensionen handelt, können Sie dagegen vorgehen, notfalls mit anwaltlicher Hilfe. Wenn es sich einfach um negative Bewertungen handelt, mit denen Sie nicht einverstanden sind, wird Google sie wahrscheinlich nicht entfernen.

Lesen Sie die Review-Richtlinien von Google, um zu sehen, ob die Bewertungen wirklich gegen die Richtlinien von Google verstoßen. Wenn die Bewertung gegen die Bedingungen von Google verstößt und wirklich gefälschte Bewertungen sind, sollten Sie zunächst höflich darauf reagieren.

Bei Bewertungen, die Ihrer Meinung nach gegen die Google Richtlinien verstoßen und gelöscht werden sollten, können Sie dies an Google melden. Die entsprechende Rezension wird geprüft und möglicherweise aus Ihrem Eintrag entfernen.