Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie gemeinsam mit UnitedAds die Förderungsmöglichkeiten von go-digital kennenlernen.

Bis zu € 16.500 Förderung

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen, mit 50% der Beratungs- und Umsetzungskosten. Die maximale Fördersumme beträgt €16.500.

Wir übernehmen die Formalitäten

Dabei steht UnitedAds Ihrem Unternehmen zur Seite, indem wir sie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten. UnitedAds ist vom BMWi autorisiert und entlastet Ihr Unternehmen von allen Formalitäten – vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung. Auf diese Weise profitiert Ihr Unternehmen von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert.

Jetzt Go Digital mit UnitedAds beantragen

UnitedAds ist go-digital autorisiert

Das BMWi hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert. UnitedAds ist eines dieser autorisierten Beratungsunternehmen, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Unternehmens, der Gewinnung neuer Kunden über digitale Kanäle und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen.

Wir übernehmen für Sie die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

Weitere Informationen zur Förderung mit Go Digital

Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags stellt aktuell eine der wichtigsten Herausforderungen für viele Unternehmen dar. Die digitale Transformation betrifft praktisch alle Branchen und erscheint insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben in all ihren Facetten oftmals als kaum beherrschbar. Aber eine konsequente Digitalisierung der Geschäftsprozesse ist für die meisten Unternehmen elemantar wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Um sich im immer schärfer werdenden Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es unabdingbar, die Digitalisierung im Unternehmen voranzutreiben. Hierbei gilt es neben der Produktvermarktung, der Kommunikation und der Digitalisierung der Unternehmensabläufe vor allem auch dem Thema IT-Sicherheit einen hohen Stellenwert einzuräumen. Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (kurz BMWi), „go-digital” werden in diesem Zusammenhang insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), einschließlich des Handwerks, externe Beratungsleistungen und die Umsetzung der in diesem Rahmen empfohlenen Maßnahmen gefördert. Ein modularer Aufbau soll hierbei die einzelnen Bereiche für kleine Unternehmen übersichtlicher gestalten.

KMU und Handwerk unterstützen

Die Unternehmen stellt der zunehmende Komplexitätsgrad der digital vernetzten Wirtschaft vor sehr große Herausforderungen. Insbesondere die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerkbetriebe verfügen – im Gegensatz zu den größeren Unternehmen – nur über geringere finanzielle, organisatorische und personelle Ressourcen. Ziel des Förderprogramms ist es daher, KMU und Handwerk bei der Entwicklung und Realisierung von ganzheitlichen IT-Geschäftskonzepten und den erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu unterstützen, damit sie mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in den Bereichen Erhöhung des Sicherheitsbedarfs bei steigender digitaler Vernetzung, Online-Vertrieb und wachsende Digitalisierung der Geschäftsprozesse Schritt halten können.

Somit wird ein wirkungsvoller Beitrag zur Umsetzung der digitalen Agenda der Bundesregierung geleistet, den Mittelstand sowohl als IKT-Anbieter als auch als IKT-Nachfrager möglichst umfassend beim Übergang in die digitale Wirtschaft zu begleiten und zu stärken. Dies soll letztlich zum Erhalt und gegebenenfalls zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen.

Den Mittelstand in die digitale Zukunft begleiten

Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es wichtig, die Digitalisierung über alle Geschäftsbereiche hinweg fest im Unternehmen zu etablieren. Das stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk vor eine große Herausforderung. Hier fehlen in der Regel die erforderlichen Kapazitäten, um entsprechende Aktivitäten zielgerichtet, erfolgreich und rechtzeitig durchzuführen.

Hier setzt das neue Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an. Für go-digital autorisierte Beratungsunternehmen begleiten KMU und Handwerk von der Analyse bis hin zur Umsetzung konkreter Maßnahmen.

Praxisnahe externe Beratungs- und Umsetzungsleistungen zu technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich E-Commerce, bei der Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen den Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft. Dabei bietet go-digital den Unternehmen eine unbürokratische finanzielle Unterstützung, denn die autorisierten Beratungsunternehmen übernehmen die komplette administrative Projektabwicklung von der Antragstellung bis hin zur Berichterstattung.

Modul „Digitale Markterschließung“

Der Online-Handel dehnt sich immer weiter aus. Mit dem veränderten Informations- und Einkaufsverhalten von Geschäfts- und Privatkunden geht eine hohe Markttransparenz und -dynamik einher. Der Kunde nutzt die neuen Informationstechnologien, um sich im Internet über Produkte und Dienstleistungen sowie Preise zu informieren und gegebenenfalls auch gleich online zu bestellen. Gerade kleine Unternehmen verfügen jedoch aktuell zu einem hohen Prozentsatz noch über keine eigene Internetseite.

Der Mittelstand darf hier nicht den Anschluss an nationale und internationale Wettbewerber verlieren. KMU sowie das Handwerk müssen im Internet präsent sein, um ihre Dienstleistungen und Produkte vorzustellen und diese gegebenenfalls über eigene Online Shops oder externe Plattformen zu vermarkten. Die eigene Internetpräsenz vereinfacht es, neue Kunden zu gewinnen, bestehende Kunden zum erneuten Kauf zu motivieren und sie langfristig an das eigene Unternehmen zu binden. Hier setzt wiederum das Modul „Digitale Markterschließung“ an.

Das Ziel dieses Moduls ist eine Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings. Mit der Unterstützung eines externen Beraters soll in der Regel eine professionelle Internetpräsenz und gegebenenfalls ein eigener Web-Shop aufgebaut werden, um den Umsatz zu steigern und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des begünstigten Unternehmens national und international zu erhalten und zu erhöhen.

Neben der Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie sollen die dort entwickelten Maßnahmen begleitend durch einen Berater umgesetzt werden. Dazu können beispielsweise der Aufbau oder die Optimierung einer professionellen, rechtssicheren Website und sofern sinnvoll eines eigenen Online-Shops oder die Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen gehören, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing. Der zunehmenden Bedeutung des Einsatzes von mobilen Endgeräten soll hierbei Rechnung getragen werden. Bedürfnisse von Kunden wie Benutzerfreundlichkeit, aktuelle Zahlungsverfahren und Kundenservice sowie die rechtlichen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit im Unternehmen sind zu berücksichtigen. Zum Online-Marketing gehören häufig auch die dem Web-Shop nachgeordneten Geschäftsprozesse, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren. Hier entsteht oftmals eine Verzahnung mit dem nachfolgenden Modul.

Modul „IT-Sicherheit“

Mit der zunehmenden Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der betrieblichen Wertschöpfung steigt der Bedarf an vertrauenswürdiger IKT-Infrastruktur. Trotz steigender Schäden durch Hackerangriffe auf Produktionsprozesse, Datenverlust oder den Ausfall der IT-Infrastruktur verfügt eine Vielzahl von KMU nicht über ausreichende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Hier soll das Modul „IT-Sicherheit“ ansetzen.

Gegenstand der Förderung in diesem Modul ist die qualifizierte Beratung von KMU und Handwerk zur Verbesserung ihres IT-Sicherheitsniveaus. Im Zuge der Beratung von KMU in diesem Modul sollen die allgemein anerkannten Schutzziele wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität und Verbindlichkeit in die betrieblichen Abläufe und Geschäftsprozesse integriert werden.

Dies erfolgt nach einer Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur für digitale Geschäftsabläufe (z. B. in Form eines KMU gerechten Audits). Auch die Begleitung des begünstigten Unternehmens bei der Realisierung der erforderlichen Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von IT-Sicherheitsprozessen, die den Aufbau eines betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystems (ISMS) zum Ziel hat, wird im Rahmen des Programms gefördert. Das begünstigte Unternehmen soll bei der Etablierung einer für sich und seine Zwecke angepassten IT-Sicherheitsarchitektur unterstützt werden, die alle Unternehmensbelange gleichermaßen berücksichtigt.

Diese Maßnahmen sollen für das Unternehmen ganzheitlich und nachhaltig angelegt sein und bestehende Normen aus der Perspektive der Anwender, aus Sicht der Geschäftsabläufe und der Technik in einer für KMU angemessenen Form berücksichtigen. Die IT-Sicherheitsmaßnahmen sollen ausschließlich der Vermeidung von zukünftigen Schäden, der Einbeziehung entsprechender Maßnahmen bei strategischen Planungen zur Vorbeugung von wirtschaftlichen Schäden sowie der Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität dienen. Die begünstigten Unternehmen sollten nach Abschluss des geförderten Projekts in der Lage sein, zukünftig die grundlegend erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen selbstständig zu betreiben.

Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“

Analoge Geschäftsabläufe wie beispielsweise papierbasierte Belege oder manuelle Dateneingaben sind sehr ressourcenaufwändig, oftmals unübersichtlich und mitunter schwer nachvollzieh- und reproduzierbar, sowohl im Umgang mit Partnern oder Kunden als auch bei den internen Geschäftsprozessen. Auch für KMU und das Handwerk lohnt es sich, diese Abläufe zumindest teilweise elektronisch zu gestalten oder gar in ihrer Gesamtheit zu digitalisieren. Elektronische Prozesse optimieren in der Regel die Geschäftsabläufe im Unternehmen und helfen dabei, diese service- und kundengerecht sowie effizient und sicher zu gestalten.

Moderne Enterprise Ressource Planning (ERP)-Systeme unterstützen beispielsweise dabei, unnötige Arbeitsschritte in der Beschaffung und im Einkauf zu vermeiden und den Aufwand für die interne Verwaltung zu verringern. Auch für einen erfolgreichen Verkauf von Produkten im Internet gibt es verschiedene Bestellmöglichkeiten in Online-Shops sowie digitale Lösungen für Versand-, Retouren- oder Zahlungsmanagement. So beschleunigt z. B. die elektronische Rechnung die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Kunden. Und Customer Relationship Management (CRM)-Systeme spielen insbesondere im Marketing, Verkauf und Service bei der Kundengewinnung und -bindung eine wichtige Rolle.

Eine integrierte, IKT-gestützte Unternehmensprozessabwicklung wird deshalb zunehmend wichtiger, damit mittelständische Unternehmen den Anschluss im e-Business nicht verlieren und erfolgreich am nationalen und internationalen Wettbewerb teilhaben können.

Der deutsche Mittelstand hat beim Einsatz digitalisierter Geschäftsprozesse noch immer erheblichen Nachholbedarf. Letztlich soll dies im gleichnamigen Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ aufgegriffen werden.

Wie wird gefördert?

Begünstigte Unternehmen

Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

● weniger als 100 Mitarbeiter
● Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
● Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
● Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Wie hoch ist die Förderung?

Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.

Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts

Die Beratungsleistung besteht aus einer grundsätzlich durchzuführenden „Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts“ sowie einer möglichen aufbauenden „Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts“. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Fördervorhaben ereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzepts und/oder das Projektmanagement ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.

Umfang der Potenzialanalyse und des Realisierungskonzepts

a) Fachliches Erstgespräch zur Analyse des jeweils vorhandenen IT-Sicherheitsniveaus/Stands der Digitalen Markterschließung/Grads der Digitalisierung der Geschäftsprozesse einschließlich einer kurzen Beschreibung des Ist-Zustands.

b) Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils hinsichtlich des IT-technisch/IT-technologischen und organisatorischen Ist-Zustands sowie des IT-Sicherheitsniveaus des begünstigten Unternehmens im Themenbereich jedes Moduls. Dazu zählen die Analyse der technischen/funktionalen Leistungsfähigkeit sowie der Potenziale bei Soft-/Hardware. Dabei sollen auch gegebenenfalls vorhandene betriebsinterne Richtlinien und vertragliche Verpflichtungen zu den Themen der Module bewertet werden. In die Analyse ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens einzubeziehen und die Marktsituation zu berücksichtigen.

c) Vorprüfung des notwendigen technischen und organisatorischen Grades der empfohlenen Maßnahmen mit Berücksichtigung der Bedeutung der firmeninternen Informationen auf dem Markt.

d) Erstellung eines groben Realisierungskonzepts anhand der oben genannten Informationen und unter Einbeziehung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte. Das Konzept soll eine Abschätzung des voraussichtlichen Zeitbedarfs sowie die Kosten für dessen Umsetzung beinhalten. Die Angaben zu Kosten sollen nach den hauptsächlichen Kostenarten unterteilt sein. Die qualitative und quantitative Einschätzung des Kosten-/Nutzen-Grades des Konzepts soll anhand einer geeigneten Untersuchungsmethode im Branchenvergleich aufgestellt werden.

e) Soweit erforderlich, Auswahl und Beauftragung eines geeigneten sachverständigen Dritten.

f) Qualitative und quantitative Einschätzung des Erfolgs der Gesamtumsetzung des Realisierungskonzepts.

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